57/I/2021 Reform der Niederlassungsregeln für Allgemeinmediziner und Fachärzte

Status:
geändert angenommen

Die Bundesregierung wird aufgefordert,  das Verfahren der Zuteilung von vakanten Arztpraxen, oder Neueröffnung von solchen in Städten und Gemeinden zu reformieren und transparenter zu machen. Außerdem soll das Verfahren einer parlamentarischen Kontrolle unterstellt werden.

 

Begründung:

Bisher untersteht das Zuteilungsverfahren von Niederlassungsplätzen dem gemeinsamen „Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen“. Hier wird hinter verschlossenen Türen entschieden, welche und wie viele Praxen in einer Stadt oder Gemeinde zugelassen werden.

Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit sollen bei der Zuteilung eine Rolle spielen. Dabei werden die Praxen mit einer max. Patientenanzahl von 1600 bis 1700 Personen kalkuliert.

Der Zulauf in den meisten Arztpraxen ist aber sehr häufig erheblich höher, so  dass viele Ärzte schon an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angelangt sind und die Aufnahme neuer Patienten ablehnen. Fallen eine oder zwei Arztpraxen in einer kleineren Gemeinde aus, droht der Kollaps.

Bei Fachärzten wie z.B. Dermatologen, Augenärzten, Kardiologen ist das Verhältnis noch erheblich ungünstiger.

Die Möglichkeit durch die Kommunen geschaffene Standortvorteile aufzugreifen oder Wunschwohnorte auszusuchen besteht bisher nur sehr eingeschränkt.

Um das Ausbluten des ländlichen Raumes zu verhindern, müssten Interessenten für Landarztpraxen von den Ärztekammern im Abrechnungsverfahren mit den Kassen bevorzugt werden.

Wir bitten diesen Antrag an die zuständigen Gremien im Bundesvorstand weiterzugeben oder / und eine entsprechende Initiative der Landesregierung im Bundesrat zu starten.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission
Version der Antragskommission:

 

Reform der Niederlassungsregeln für Haus- und FachärztInnen

Der SPD-Landesverband Niedersachsen setzt sich für eine Reform der Bedarfsplanungsrichtlinie bei der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten in der kassenärztlichen Versorgung ein. In diesem Zusammenhang setzt sich die SPD Niedersachsen für eine transparente Vergabe ein, welche kleinräumigere Zulassungsgebiete im hausärztlichen Bereich sowie den meisten fachärztlichen Gebieten vorsieht, sodass lokale Bedarfe besser berücksichtigt werden können. Weiterhin spricht sich die niedersächsische SPD für eine stärkere parlamentarische Mitsprache bei der Festlegung der Bedarfsplanungsrichtlinie aus.

Beschluss: geändert angenommen
Text des Beschlusses:

 

Reform der Niederlassungsregeln für Haus- und FachärztInnen

Der SPD-Landesverband Niedersachsen setzt sich für eine Reform der Bedarfsplanungsrichtlinie bei der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten in der kassenärztlichen Versorgung ein. In diesem Zusammenhang setzt sich die SPD Niedersachsen für eine transparente Vergabe ein, welche kleinräumigere Zulassungsgebiete im hausärztlichen Bereich sowie den meisten fachärztlichen Gebieten vorsieht, sodass lokale Bedarfe besser berücksichtigt werden können. Weiterhin spricht sich die niedersächsische SPD für eine stärkere parlamentarische Mitsprache bei der Festlegung der Bedarfsplanungsrichtlinie aus.

Beschluss-PDF: