- Die SPD-Kreistagsfraktion wird aufgefordert, sich auch in Zukunft für ein differenziertes Schulangebot im gesamten Landkreis Göttingen einzusetzen, insbesondere, wenn dieses strukturell und inhaltlich dem integrativen schulpolitischen Ansatz sozialdemokratischer Bildungspolitik entspricht, und die Zukunft der Schulstandorte im Landkreis, insbesondere in den ländlicheren Bereichen, sicherzustellen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels bedarf es einer besonderen Berücksichtigung derjenigen Schulstandorte, die außerhalb der großen Zentren von einem Schülerrückgang betroffen sind.
- Die SPD-Kreistagsfraktion wird aufgefordert, sich unter Berücksichtigung des vom Kreistag im Dezember 2018 beschlossenen Schulentwicklungsplanes für die Sicherung der bestehenden Schulstandorte einzusetzen und die Schulen bei Ihren Bemühungen um den Erhalt der nötigen Schülerzahlen nach Kräften zu unterstützen.
- Um insbesondere kleinere Schulen in der Fläche, die häufig eine wichtige infrastrukturelle und auch sozialstrukturelle Funktion haben, langfristig erhalten zu können, wird die SPD-Fraktion im niedersächsischen Landtag aufgefordert, alternative Maßnahmen zur Sicherung der Qualität und des Erhalts der kleineren Schulstandorte im ländlichen Raum zu prüfen. Dazu zählen beispielsweise die Absenkungen der Mindestanforderungen der Schulorganisationsverordnung und des Klassenbildungserlasses als Mindestgröße von Schulen und der Verteilung der entsprechenden Ressourcen, damit auch kleinere Systeme ihre Qualität erhalten können. Dies gilt nicht nur für die weiterführenden Schulen, sondern auch für Grundschulen.
- Gleichzeitig wird der Landesparteitag aufgefordert, die Landesregierung aufzufordern, die Hürden für die Einrichtung neuer Gesamtschulen auf drei Züge pro Jahrgang zu senken. Damit sollen Bildungsstandorte im ländlichen Raum gestärkt werden und eine Abwanderung von Schülerinnen und Schülern in andere Regionen verhindert werden.
Mit dem Schulentwicklungsplan, den der Kreistag im Dezember 2018 verabschiedet hat, hat der Landkreis Göttingen einen wichtigen Schritt zur Sicherung der Schulstandorte im ländlichen Raum unternommen. Diesen Weg wollen wir weiter gehen und die Schulen dabei unterstützen attraktiv für Eltern und Schülerinnen und Schüler zu sein. Gleichzeitig müssen wir feststellen, dass im Flächenland Niedersachsen die Anforderungen für kleine Schulsysteme im ländlichen Raum vergleichsweise hoch sind. Diese Anforderung gilt es zu senken, damit es kleinen Schulen im ländlichen Raum besser ermöglicht wird, ihre Qualität zu sichern und auszubauen und damit die Grundlage für ihren Erhalt zu schaffen. Außerdem fordern wir die Landespartei auf, sich für die Absenkung der Hürden zur Einrichtung weiterer Gesamtschulen einzusetzen. Im Landkreis Göttingen könnten so Schulstandorte im ländlichen Raum gestärkt werden, u. a. indem Abwanderung in andere Regionen mit Gesamtschulen vermindert wird.
- Die SPD-Kreistagsfraktion wird aufgefordert, sich auch in Zukunft für ein differenziertes Schulangebot im gesamten Landkreis Göttingen einzusetzen, insbesondere, wenn dieses strukturell und inhaltlich dem integrativen schulpolitischen Ansatz sozialdemokratischer Bildungspolitik entspricht, und die Zukunft der Schulstandorte im Landkreis, insbesondere in den ländlicheren Bereichen, sicherzustellen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels bedarf es einer besonderen Berücksichtigung derjenigen Schulstandorte, die außerhalb der großen Zentren von einem Schülerrückgang betroffen sind.
- Die SPD-Kreistagsfraktion wird aufgefordert, sich unter Berücksichtigung des vom Kreistag im Dezember 2018 beschlossenen Schulentwicklungsplanes für die Sicherung der bestehenden Schulstandorte einzusetzen und die Schulen bei Ihren Bemühungen um den Erhalt der nötigen Schülerzahlen nach Kräften zu unterstützen.
- Um insbesondere kleinere Schulen in der Fläche, die häufig eine wichtige infrastrukturelle und auch sozialstrukturelle Funktion haben, langfristig erhalten zu können, wird die SPD-Fraktion im niedersächsischen Landtag aufgefordert, alternative Maßnahmen zur Sicherung der Qualität und des Erhalts der kleineren Schulstandorte im ländlichen Raum zu prüfen. Dazu zählen beispielsweise die Absenkungen der Mindestanforderungen der Schulorganisationsverordnung und des Klassenbildungserlasses als Mindestgröße von Schulen und der Verteilung der entsprechenden Ressourcen, damit auch kleinere Systeme ihre Qualität erhalten können. Dies gilt nicht nur für die weiterführenden Schulen, sondern auch für Grundschulen.
- Gleichzeitig wird der Landesparteitag aufgefordert, die Landesregierung aufzufordern, die Hürden für die Einrichtung neuer Gesamtschulen auf drei Züge pro Jahrgang zu senken. Damit sollen Bildungsstandorte im ländlichen Raum gestärkt werden und eine Abwanderung von Schülerinnen und Schülern in andere Regionen verhindert werden.