2/I/2021 Stärkung der kommunalen Finanzen

Status:
Erledigt

Es möge der Landesparteitag der SPD Niedersachsen folgenden Beschluss fassen und diesen an den SPD-Landes- und Bundesvorstand, die Bundestagsfraktion, die niedersächsische Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion für die Vorbereitung einer entsprechenden Bundesratsinitiative weiterleiten:

„Die SPD Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass entsprechend des Konnexitätsprinzips die alle Aufwendungen der Städte und Gemeinde für Aufgaben, die ihnen als Pflichtaufgaben auferlegt worden sind und auferlegt werden, jeweils vollständig von derjenigen Körperschaft erstattet werden, die die jeweilige Aufgabe der Kommune auferlegt hat.

Um die Städte und Gemeinden auch hinsichtlich der Aufgaben aus dem freiwilligen Wirkungskreis wieder handlungsfähig zu machen, soll zur weiteren Stärkung der Kommunalfinanzen ein um weitere 2 Prozentpunkte höherer Anteil an der Einkommensteuer den Gemeinden nach Art 106 Abs.3 iVm. 5 GG zustehen (bisher 15 % des Steueraufkommens).“

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschlussfassung Landesparteirat 23.11.2019