54/I/2021 Steuerliche Entlastung für Ehrenamtliche

Status:
geändert angenommen

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion auf sich für die Angleichung des Ehrenamtsfreibetrags auf 2400 € pro Person/Jahr einzusetzen.

 

Begründung:

Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit steht nicht der Verdienst im Vordergrund. Davon, dass Menschen anderen Menschen freiwillig und ohne eine Gegenleistung zu erwarten helfen, profitiert unsere gesamte Gesellschaft. Da das Ehrenamt eine wichtige Stütze der Gesellschaft ist, muss die Politik Anreize schaffen, um das Engagement zu fördern. Derzeit findet bei der steuerlichen Entlastung eine Staffelung zwischen Übungsleiterfreibetrag (2400 €/Jahr), Ehrenamtsfreibetrag (720 €/Jahr) und Betreuerfreibetrag (2400 €/Jahr) statt. Wir fordern diese abzuschaffen und eine pauschale Entlastung für alle ehrenamtlich tätigen zu schaffen. Dies führt zu einer Gleichberechtigung aller Ehrenamtlichen. Jeder wird für seinen Einsatz und sein Engagement gleichermaßen geschätzt und keine Tätigkeit wird über die anderen gestellt. Ein Kassenwart und ein Fußballtrainer erbringen nämlich beide wichtige Tätigkeiten in ihren Vereinen. Keiner ist mehr wert als der andere.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission
Version der Antragskommission:

 

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, sich für die Angleichung aller steuerlichen Freibeträge für ehrenamtliche Tätigkeiten einzusetzen. Hierbei soll es eine Angleichung nach oben geben – also auf das Niveau des Übungsleiterfreibetrages.

Beschluss: geändert angenommen
Text des Beschlusses:

 

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, sich für die Angleichung aller steuerlichen Freibeträge für ehrenamtliche Tätigkeiten einzusetzen. Hierbei soll es eine Angleichung nach oben geben – also auf das Niveau des Übungsleiterfreibetrages.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: