17/I/2021 Straßenausbaubeiträge abschaffen!

Status:
Ablehnung

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert , sich für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen einzusetzen und die notwendige Gesetzesnovellierung in den Niedersächsischen Landtag einzubringen.

  • H. in § 111 Abs. 5 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes wird ein Verbot für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgesprochen.
  • Das Land Niedersachsen übernimmt im Rahmen der Konnexität den finanziellen Ausgleich an die Kommunen.

 

Begründung:

Seit mehr als 2 Jahren wird dieses Thema in der Öffentlichkeit diskutiert. Viele Bürgerinitiativen haben sich gegründet, die zu Recht sehr aktiv auf die ungerechte Verteilung der Sanierungskosten hinweisen.

  • Die Infrastruktur ist Aufgabe des Staates und die Straßen sind Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge und sie werden von der Allgemeinheit genutzt.

Die Finanzierung dieser notwendigen Infrastruktur nur auf die an der Straße wohnenden Anlieger*innen abzuwälzen ist ungerecht. Daher sollte die

finanzielle Kompensation für die Kommunen aus dem Landeshaushalt erfolgen, d.h. aus allgemeinen Steuermitteln. Diese Regelung ist in ähnlicher Form bereits in zahlreichen Bundesländern eingeführt worden.

  • Die derzeitige Rechtslage führt in der Praxis zu der Situation, dass finanzstarke Kommunen auf Beiträge verzichten können, finanzschwache dazu aber nicht in der Lage sind und Grundstückseigentümer*innen deshalb weiter belastet werden / belastet werden müssen.

Eine Aufgabe der Kommunen ist, dass sie ihre Straßen durch regelmäßige sachgerechte Ausbesserungsarbeiten in Ordnung halten.

Aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten wird dies vor allem in finanzschwachen Kommunen vernachlässigt und notwendige Ausbesserungen unterbleiben

bzw. werden immer weiter in zukünftige Jahre verschoben. Dadurch werden die Straßen mit der Zeit runtergewirtschaftet, sodass in der Konsequenz nur noch eine Totalsanierung in Frage kommt, an der dann die Anlieger*innen beteiligt werden.

  • Für Grundstückseigentümer*innen bedeuten die Beiträge eine unverhältnismäßig hohe Belastung

und lösen angesichts der ungewissen Höhe der Zahlungen verständlicherweise Ängste aus.

Denn das jetzige System ist in vielerlei Hinsicht ungerecht und kann betroffene Grundstückseigentümer*innen mit teils vier- bis fünfstelligen Euro-Beträgen belasten.

Besonders junge Familien, Rentner*innen, Gering- oder Alleinverdiener*innen sind kaum in der Lage die Beiträge zu finanzieren. Die Beiträge sind dann oft der Auslöser für erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Junge Familien, die alte Immobilien erwerben, haben dann neben den Kosten für Hauserwerb, Grunderwerbssteuer, Grundsteuer, energetischer Sanierung sowie der notwendigen Renovierung auch noch Straßenausbaubeiträge zu bedenken, die anfallen können.

Die nicht selten existenzbedrohenden Beiträge werden von einem sehr großen Teil der Bürger*innen nicht mehr akzeptiert, auch wenn sie aktuell nicht von Zahlungen betroffen sind.

Die Straßenausbaubeiträge sind daher in erhebliche Kritik geraten, da die hohen Forderungen viele Beitragspflichtige in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten bringen.

Auch die Möglichkeiten von Stundung, niedrigere Zinsen und Ratenzahlungen können die Problematik der starken finanziellen Belastung nicht beseitigen.

Denn die Belastung bleibt über Jahre bestehen.

  • Außerdem führt der zur Erhebung erforderliche gesetzlich vorgeschriebene Verwaltungsaufwand (Erhebung, Verwaltung der Zahlungen, Mahnungen, Stundungen, Klagen bearbeiten und am Ende Anträge auf Niederschlagung der Forderung) zu weiteren zusätzlichen Personalkosten, die dann wieder die Bürger belasten.

Meistens sind die Kommunen nicht in der Lage (personelle oder fachliche Ausstattung) die komplizierte Erhebung mit eigenem Personal durchzuführen und müssen externe Unternehmen damit beauftragen.

Dies erhöht die Kosten immens und stößt bei den Bürgern – verständlicherweise – auf Unverständnis.

Die erzielten Einnahmen stehen in keinem Verhältnis zu den Ausgaben!

  • Die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung ohne alternative Finanzierung stellt die meisten Kommunen vor erhebliche Probleme.

Sie sind kaum in der Lage, den kommunalen Anteil zu gewährleisten, so dass häufig die Infrastruktur Straße in einem schlechten Zustand ist.

Die Kommunen müssen in den nächsten Jahren enorme Summen in die Pflichtausgaben Schulen, Kindertagesstätten und -krippen, sowie Feuerwehrhäuser investieren.

Durch die Coronapandemie sind die kommunalen Einnahmen gesunken, die Ausgaben aber gestiegen. Schwimmbäder hatten kaum Einnahmen, Kita-Beiträge wurden den Eltern erlassen, Steuereinnahmen sind weggebrochen.

Um den kommunalen Straßenausbau dauerhaft zu gewährleisten, bedarf es langfristiger und verlässlicher Finanzierungsalternativen vom Land Niedersachsen. Die Kommunen dürfen mit ihren vielfältigen Pflichtaufgaben nicht allein gelassen werden.

Unterstützung findet diese Forderung der Abschaffung der Beiträge von einer Verbände-Allianz, zu der das Landvolk Niedersachsen, Haus & Grund, Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen und der Verband Wohneigentümer Niedersachsen gehören, sowie von unzähligen Bürgerinitiativen im ganzen Land.

Die Straßenausbaubeiträge sind bereits in 9 von 16 Bundesländern abgeschafft worden.

Abschließend muss man sich die Frage stellen, ob durch die unterschiedliche Handhabung der Straßenausbaubeiträge in den verschiedenen Bundesländern, die im Grundgesetz geforderte Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland gewahrt bleibt.

FAZIT:

Es lohnt sich, für eine Abschaffung auf Landesebene zu kämpfen – wann sonst, wenn nicht jetzt im bevorstehenden Landtagswahlkampf? Gemeinsam können wir vieles bewegen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Beschluss: Ablehnung
Text des Beschlusses:

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert , sich für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen einzusetzen und die notwendige Gesetzesnovellierung in den Niedersächsischen Landtag einzubringen.

  • H. in § 111 Abs. 5 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes wird ein Verbot für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgesprochen.
  • Das Land Niedersachsen übernimmt im Rahmen der Konnexität den finanziellen Ausgleich an die Kommunen.

 

Beschluss-PDF: