12/I/2021 Trixi Spiegel

Status:
geändert angenommen

Der Trixi Spiegel wird als offizielles Verkehrszeichen in die StVO aufgenommen.

 

Begründung:

Durch die Aufnahme des Trixi Spiegels in die StVO wird es Kommunen ermöglicht, den Spiegel als offizielles Verkehrszeichen, finanziert durch Landesmittel, an möglichen Unfallschwerpunkten für Rechtsabbieger, zu installieren.

In den letzten Jahren kam es immer häufiger zu Unfallsituationen durch rechtsabbiegende LKW mit Radfahrern. Zwar sollte eine gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr solche Gefahren vermeiden, dennoch ist der zusätzlich an der Kreuzung angebrachte Spiegel eine enorme Hilfe für den Führer des Kraftfahrzeuges um sicherzugehen, dass er das Abbiegen ohne besondere Zwischenfälle durchführen kann.

Solange es keine Verpflichtenden Abbiegeassistenten für LKW und Bus gibt, lassen sich die Gefahren von kritischen Situationen nicht vermeiden, sich das Risiko aber als präventive Maßnahme minimieren.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission
Version der Antragskommission:

Der Trixi Spiegel wird als offizielles Verkehrszeichen in die StVO aufgenommen. Das entbindet nicht von der Forderung nach einer verpflichtenden Einführung von Abbiegeassistenten.

Beschluss: geändert angenommen
Text des Beschlusses:

Der Trixi Spiegel wird als offizielles Verkehrszeichen in die StVO aufgenommen. Das entbindet nicht von der Forderung nach einer verpflichtenden Einführung von Abbiegeassistenten.

Beschluss-PDF: