Die Landesregierung soll die zusätzlichen Betreuungskosten für die Kindertagesstätten übernehmen, die durch die Beitragsfreiheit der Kindestagesstätten (Kitas) für die Eltern entstanden sind.
Durch die Beitragsfreiheit für die Eltern werden mehr Kinder in die Kitas geschickt und für einen längeren Betreuungszeitraum angemeldet. Dadurch entstehen erhebliche Mehrkosten, die von den Kommunen getragen werden müssen.
Durch den erhöhten Bedarf an Kita-Plätzen sind die Kommunen außerdem gezwungen, in großem Maß in den Neubau von Kindertagestätten zu investieren, sodass die Kommunen in zwei Bereichen finanziell stark gefordert sind.
Wenn die zusätzlichen Betreuungskosten übernommen werden, wird in diesem Bereich dem Konnexitätsprinzip Rechnung getragen.