26/I/2021 Umverpackungen

Status:
Überweisung

1. Doppelverpackungen von Waren des täglichen Lebens werden verboten.

2. Der Transport zu den Einzelhändlern erfolgt nur noch in Mehrweg-Kisten.

 

Begründung:
  1. Viele Lebensmittel oder Süßigkeiten werden doppelt verpackt. Diese doppelten Verpackungen, um zum Beispiel kleinere einzeln verpackte Schokoladen in einer größeren Packung zusammenzufassen, sind überflüssig. Der dadurch entstehende Verpackungsmüll belastet die Entsorgungsunternehmen, private Haushalte und schließlich die Umwelt und das Klima.
  2. Der Transport der Lebensmittelpackungen zu den Einzelhändlern erfolgt in Mehrweg-Kisten. Dann kann auch die riesige Flut an Pappkartons und Plastikfolie zum Verpacken der Waren auf Rollwägen, die nur einmal und nicht mehrmals genutzt werden, eingedämmt werden. Verkäuferinnen und Verkäufern erleichtern stapelbare Pfandtransportkisten die Arbeit erheblich.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Material an die SPD-Bundestagsfraktion
Beschluss: Überweisung
Text des Beschlusses:

1. Doppelverpackungen von Waren des täglichen Lebens werden verboten.

2. Der Transport zu den Einzelhändlern erfolgt nur noch in Mehrweg-Kisten.

 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: