53/I/2021 Verbesserung der Einkommens- und Vergütungssituation in den Therapieberufen

Status:
Überweisung

Ergo- und Physiotherapeuten übernehmen seit jeher und immer weiter ansteigend eine wichtige Rolle im Gesundheitssystem und tragen maßgeblich dazu bei, Rehabilitation bzw. Eingliederung in den Alltag praktisch umzusetzen und zu ermöglichen. Durch die demografische Entwicklung ist mit steigendem Bedarf bei gleichzeitiger Verknappung der Fachkräfte zu  rechnen.

Die aktuelle Situation wird bei ausbleibender Steuerung den Mangel noch  verschärfen:

Die Ausbildung erfolgt zumeist an privaten Fachschulen und kostet ca. 500 € im Monat plus ggf. Kosten für Lebensunterhalt und Miete. Ein daran angeschlossenes Studium ist zumeist ebenfalls mit Kosten verbunden, ändert aber de facto nichts am weiteren Einkommen.

Zusätzlich ist in der weiteren Laufbahn mit Fortbildungskosten von ebenfalls mehreren tausend Euro zu rechnen.

Das Einstiegsgehalt einer/s Ergotherapeutin/en, ggf. mit Akademischem Abschluss, liegt im Rahmen einer Vollzeitstelle bei ca 1.700 € Brutto. Angestellte mit Berufserfahrung kommen auf 2.200 €, im öffentlichen Dienst ca. 2.500 €.

Damit sind die Perspektiven hinsichtlich Verdienst allerdings auch komplett ausgeschöpft. Selbstverständliche Voraussetzungen sind zumeist ein eigenes Auto für Hausbesuche. Je nach Vertragsmodalitäten in privaten Praxen und Risikobereitschaft der Inhaber*in kann es allerdings auch sein, dass nicht nach Arbeitsstunde, sondern nach Therapieeinheit bezahlt wird, da dies auch der Abrechnungsmöglichkeit gegenüber der Kassen entspricht. Dies bedeutet, dass meist auch in der Realität mehr Zeitaufwand erforderlich ist, um auf eine entsprechende Vergütung zu kommen.

Da die abzurechnenden Gebühren fest definiert sind und z.B. bei einer 45 Min. Behandlung bei ca. 30 € liegen, ist die Gehaltsspanne für Angestellte äußerst begrenzt, zugleich die Vorgaben an Räumlichkeiten, Ausstattungen für eine Selbständigkeit extrem hoch und damit kostenintensiv.

Im Gegensatz zum öffentlichen Markt wie im handwerklichen Bereich, der sich auch über Qualität und Nachfrage die eigenen Preise definieren kann, ist hier solches nicht möglich.

Das hat zur Folge, dass wir tatsächlich mehr für die Reparatur einer Waschmaschine oder die Installation von Badezimmerarmaturen vergüten, als die Rehabilitation von Schlaganfallpatienten oder Unfallopfern.

Es ist an der Zeit und unbedingt notwendig, hier gegenzusteuern. Diejenigen, die weiterhin trotz der Perspektiven diesen Berufsweg einschlagen sind meist durch überdurchschnittliches Sozialverhalten gekennzeichnet und folgen dem Berufswunsch aus einer inneren Überzeugung. Aber auch diese ist endlich. An den ausbildenden Schulen wird mittlerweile zu einem ganz frühen Stadium konkret auf die finanziellen Perspektiven hingewiesen, zum Teil von dem Beruf aus dem Grund abgeraten.

Ein letztes Beispiel: Ein schriftlich zu verfassender Bericht der/des Therapeutin/en an den/die be- handelnde/n Arzt/Ärztin zum Abschluss einer Behandlungsverordnung wird mit 0,70 € an die Praxis vergütet.

Zeitaufwand im Normalfall: 30-60 Minuten. Portokosten: 0,70 €.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Material an die SPD-Landtagsfraktion
Beschluss: Überweisung
Text des Beschlusses:

Ergo- und Physiotherapeuten übernehmen seit jeher und immer weiter ansteigend eine wichtige Rolle im Gesundheitssystem und tragen maßgeblich dazu bei, Rehabilitation bzw. Eingliederung in den Alltag praktisch umzusetzen und zu ermöglichen. Durch die demografische Entwicklung ist mit steigendem Bedarf bei gleichzeitiger Verknappung der Fachkräfte zu  rechnen.

Die aktuelle Situation wird bei ausbleibender Steuerung den Mangel noch  verschärfen:

Die Ausbildung erfolgt zumeist an privaten Fachschulen und kostet ca. 500 € im Monat plus ggf. Kosten für Lebensunterhalt und Miete. Ein daran angeschlossenes Studium ist zumeist ebenfalls mit Kosten verbunden, ändert aber de facto nichts am weiteren Einkommen.

Zusätzlich ist in der weiteren Laufbahn mit Fortbildungskosten von ebenfalls mehreren tausend Euro zu rechnen.

Das Einstiegsgehalt einer/s Ergotherapeutin/en, ggf. mit Akademischem Abschluss, liegt im Rahmen einer Vollzeitstelle bei ca 1.700 € Brutto. Angestellte mit Berufserfahrung kommen auf 2.200 €, im öffentlichen Dienst ca. 2.500 €.

Damit sind die Perspektiven hinsichtlich Verdienst allerdings auch komplett ausgeschöpft. Selbstverständliche Voraussetzungen sind zumeist ein eigenes Auto für Hausbesuche. Je nach Vertragsmodalitäten in privaten Praxen und Risikobereitschaft der Inhaber*in kann es allerdings auch sein, dass nicht nach Arbeitsstunde, sondern nach Therapieeinheit bezahlt wird, da dies auch der Abrechnungsmöglichkeit gegenüber der Kassen entspricht. Dies bedeutet, dass meist auch in der Realität mehr Zeitaufwand erforderlich ist, um auf eine entsprechende Vergütung zu kommen.

Da die abzurechnenden Gebühren fest definiert sind und z.B. bei einer 45 Min. Behandlung bei ca. 30 € liegen, ist die Gehaltsspanne für Angestellte äußerst begrenzt, zugleich die Vorgaben an Räumlichkeiten, Ausstattungen für eine Selbständigkeit extrem hoch und damit kostenintensiv.

Im Gegensatz zum öffentlichen Markt wie im handwerklichen Bereich, der sich auch über Qualität und Nachfrage die eigenen Preise definieren kann, ist hier solches nicht möglich.

Das hat zur Folge, dass wir tatsächlich mehr für die Reparatur einer Waschmaschine oder die Installation von Badezimmerarmaturen vergüten, als die Rehabilitation von Schlaganfallpatienten oder Unfallopfern.

Es ist an der Zeit und unbedingt notwendig, hier gegenzusteuern. Diejenigen, die weiterhin trotz der Perspektiven diesen Berufsweg einschlagen sind meist durch überdurchschnittliches Sozialverhalten gekennzeichnet und folgen dem Berufswunsch aus einer inneren Überzeugung. Aber auch diese ist endlich. An den ausbildenden Schulen wird mittlerweile zu einem ganz frühen Stadium konkret auf die finanziellen Perspektiven hingewiesen, zum Teil von dem Beruf aus dem Grund abgeraten.

Ein letztes Beispiel: Ein schriftlich zu verfassender Bericht der/des Therapeutin/en an den/die be- handelnde/n Arzt/Ärztin zum Abschluss einer Behandlungsverordnung wird mit 0,70 € an die Praxis vergütet.

Zeitaufwand im Normalfall: 30-60 Minuten. Portokosten: 0,70 €.

 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: