1/I/2021 Verbesserung Situation Geburtshilfe

Status:
geändert angenommen

Die SPD Bundestags-und Landtagsfraktion werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die teilweise katastrophale Situation der Geburtshilfe in Deutschland und Niedersachsen sich wesentlich verbessert. Die dringendste Forderungen sind die Änderung der Abrechnungspauschalen in der Geburtshilfe, die Verbesserung der Rahmenbedingungen von Hebammen wie z.B. verbesserte Entlohnung, die Lösung der Haftpflichtproblematik (Forderung nach Haftungsobergrenzen, Schaffung eines Haftungsfonds etc.) und die Schaffung eines gesetzlichen Finanzierungsrahmens in der praktischen Hebammenausbildung.

 

Begründung:

In den vergangenen 25 Jahren wurden in Deutschland ca. 40 % der Geburtsstationen geschlossen. Grund dafür sind u.a. die bei weitem nicht ausreichenden Abrechnungspauschalen für Geburtshilfen, die in den Kliniken zu finanziellen Problemen führen. Geburten bedürfen individueller, intensiver Betreuung, werden aber nicht leistungsgerecht abgebildet. Dazu kommt, dass immer mehr Fachpersonal wie Hebammen fehlen. Die Personalunterversorgung führt unter anderem dazu, dass die Kaiserschnittrate bei 30 % liegt obwohl die Weltgesundheitsorganisation max. 10 % für medizinisch notwendig hält. Trotz der erkannten gravierenden Personalprobleme auf den Geburtsstationen hat der Bundestag am 9.11.2018 die Aufnahme von Hebammen in das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) abgelehnt.

Es ist doch ein Armutszeugnis, dass trotz immer lauter werden der Lippenbekenntnisse nach mehr Geburten in Deutschland, der Start in das Leben in ein Umfeld von Rotstiftzwängen rückt.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission
Version der Antragskommission:

 

Annahme in folgender Fassung:

Der SPD-Landesparteitag Niedersachsen setzt sich für eine Stärkung der geburtshilflichen Versorgung vor Ort in Niedersachsen ein. In diesem Zusammenhang fordert die niedersächsische SPD:

Die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen von freiberuflichen wie angestellten Hebammen. Dazu gehören u.a. bessere Betreuungsschlüssel, eine Steigerung der Tariflöhne für angestellte Hebammen und eine verbesserte Vergütung für freiberuflich tätige Hebammen.
Die zeitnahe Reevaluation des Sicherheitszuschlages für die Berufshaftpflichtversicherung von Hebammen. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob andere Modelle wirksamer drastisch steigende Haftpflichtprämien für Hebammen vermeiden können (z.B. Schaffung eines Haftpflichtfonds oder Übernahme der Haftungsrisiken durch die gesetzliche Unfallversicherung).
Die vollständige Refinanzierung zusätzlicher Hebammenstellen in den Geburtskliniken (analog zur Finanzierung zusätzlicher Pflegestellen im Rahmen des Pflegepersonalstärkungsgesetzes).
Die Refinanzierung von Tarifsteigerungen von Hebammen.
Die Bereinigung geburtshilflicher Fallpauschalen um Personalkosten für Hebammen (analog zu den Regelungen für Pflegepersonalkosten im Rahmen des Pflegepersonalstärkungsgesetzes).

Beschluss: geändert angenommen
Text des Beschlusses:

 

Annahme in folgender Fassung:

Der SPD-Landesparteitag Niedersachsen setzt sich für eine Stärkung der geburtshilflichen Versorgung vor Ort in Niedersachsen ein. In diesem Zusammenhang fordert die niedersächsische SPD:

Die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen von freiberuflichen wie angestellten Hebammen. Dazu gehören u.a. bessere Betreuungsschlüssel, eine Steigerung der Tariflöhne für angestellte Hebammen und eine verbesserte Vergütung für freiberuflich tätige Hebammen.
Die zeitnahe Reevaluation des Sicherheitszuschlages für die Berufshaftpflichtversicherung von Hebammen. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob andere Modelle wirksamer drastisch steigende Haftpflichtprämien für Hebammen vermeiden können (z.B. Schaffung eines Haftpflichtfonds oder Übernahme der Haftungsrisiken durch die gesetzliche Unfallversicherung).
Die vollständige Refinanzierung zusätzlicher Hebammenstellen in den Geburtskliniken (analog zur Finanzierung zusätzlicher Pflegestellen im Rahmen des Pflegepersonalstärkungsgesetzes).
Die Refinanzierung von Tarifsteigerungen von Hebammen.
Die Bereinigung geburtshilflicher Fallpauschalen um Personalkosten für Hebammen (analog zu den Regelungen für Pflegepersonalkosten im Rahmen des Pflegepersonalstärkungsgesetzes).

Beschluss-PDF: