25/I/2021 Verbraucher schützen, Verantwortung übernehmen – Forderung nach eindeutiger Gesetzeslage zur Tierhaltung

Status:
Erledigt

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine staatliche Tierwohlkennzeichnung, die deutlich über dem jetzigen gesetzlichen Standard sein muss, schnellstens einzuführen und dann verstärkt durch unangemeldete Kontrollen zu überprüfen.

 

Begründung:

Vom Oberlandesgericht Stuttgart wurde kürzlich ein Tierschützer verurteilt, der in einem Putenmastbetrieb tierquälerische Zustände dokumentieren wollte, um diese zur Anzeige zu bringen.

In der Urteilsbegründung folgte das Gericht einer vorherigen Rechtsprechung des Landgerichts Heilbronn mit folgendem Wortlaut:

„…dass die Massentierhaltung zur Versorgung der Bevölkerung erlaubt ist, obwohl nicht artgerechte Zustände, wie z.B. bei den Puten Federpicken, zu wenig Auslauf, Deformationen aufgrund des großen Gewichts, die allgemein bekannte Folge ist. Dies wird zumindest derzeit noch als ‚sozial adäquat‘ und im…Spannungsverhältnis zwischen Tierwohl und Nahrungsmittelproduktion als hinnehmbar angesehen“.

Kein/e Verbraucher/in würde solches Fleisch kaufen, wenn man sich vor dem Einkauf anschaulich im Klaren über die tatsächlichen Produktionsbedingungen und die alltäglichen, in allen entsprechenden Betrieben gegenwärtigen Folgen wäre. So ein Fleisch möchte niemand essen und derartige Formen der Nahrungsmittelproduktion gehören verboten.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Zukunftsprogramm