Wir fordern, dass künftig die Kündigungsfrist in Verträgen maximal drei Monate betragen darf, bspw. für Handyverträge, Pay-TV oder ähnliches – nicht für Arbeitsverträge! Zusätzlich soll mindestens einen Monat vor der Kündigungsfrist, aber maximal drei Monate vor dieser, ein Erinnerungsschreiben an die Verbraucher*innen geschickt werden. In diesem muss eindeutig nochmal auf die Kündigungsfrist hingewiesen werden.
Begründung:
Kündigungsfristen sind oft so gestaltet, dass versucht wird, dass die Verbraucher*innen diese vergessen. Verbraucher*innen müssen vor (meist) teuren automatischen Vertragsverlängerungen aus unserer Sicht erinnert werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Verbraucher*innen vor Vertragsfallen geschützt werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Regierungshandeln
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