22/I/2021 Verpflichtende Kostenübernahme durch gesetzliche und private Krankenkassen

Status:
Annahme

Der Parteitag möge beschließen, dass Schwangerschaftsabbrüche ohne medizinische Indikation voll von gesetzlichen und privaten Krankenkassen bezahlt werden, wie es bereits bei Schwangerschaftsabbrüchen mit medizinischer oder kriminologischer Indikation der Fall ist. Sobald es eine Bürger*innenversicherung gibt, soll dieses ebenfalls von dieser bezahlt werden.

 

Begründung:

Zurzeit bezahlen die gesetzliche und private Krankenkasse ausschließlich die verpflichtenden Beratungsgespräche, Heilmittel und bei eventuellen Komplikationen durch den Abbruch. Die eigentlichen Kosten sind von der Versicherten selbst zu tragen.

Bei geringen Einkommen unter 1075 Euro netto kann eine Kostenübernahme bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden. Hier müssen Vermögens- und Einkommensverhältnisse offengelegt werden, es darf kein kurzfristig verfügbares Vermögen vorhanden sein. Liegt das Einkommen über dem festgelegten Grenzen müssen die Kosten von je nach Eingriff bis zu 800 Euro selbst getragen werden.

Das Recht auf körperliche Selbstbestimmung gehört zu den Grundpfeilern des Feminismus. Von einer Frau, die eine Schwangerschaft abbrechen möchte zu verlangen, dass sie ihre finanzielle Situation offenlegt und unter Umständen eine hohe finanzielle Belastung eingehen muss, steht diesem körperlichen Selbstbestimmungsrecht entgegen. Ein Schwangerschaftsabbruch muss als eine 20 medizinische Leistung akzeptiert werden und ebenso behandelt werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der Parteitag möge beschließen, dass Schwangerschaftsabbrüche ohne medizinische Indikation voll von gesetzlichen und privaten Krankenkassen bezahlt werden, wie es bereits bei Schwangerschaftsabbrüchen mit medizinischer oder kriminologischer Indikation der Fall ist. Sobald es eine Bürger*innenversicherung gibt, soll dieses ebenfalls von dieser bezahlt werden.

 

Beschluss-PDF: