Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, eine Gesetzesinitiative zu ergreifen, die die Wahlzeit von Bürgermeistern, Oberbürgermeistern und Landräten auf acht Jahre verlängert.
Die Verlängerung der Amtszeiten sollte ab der Kommunalwahl 2021 gelten, jedoch mit der Möglichkeit, dass von amtierenden bzw. 2021 gewählten Amtsinhaber*innen noch die alte Amtszeit gewählt werden kann.
Die Verkürzung auf fünf Jahre hat sich nicht bewährt. Vor allem bei neuen Amtsinhaber*innen bleibt nach der notwendigen Einarbeitungszeit zu wenig Zeit für eine gestaltende Kommunalpolitik bis zur erneuten Wahl. Damit wird das wichtigste Ziel der Direktwahl, mit der Einheit von politischer Spitze und Verwaltungsspitze die Gestaltungskraft in den Gemeinden, Städten und Landkreisen zu stärken, nicht erreicht.
Eine 8-jährige Amtszeit liegt zwischen der historischen 12-jährigen Amtszeit der Stadtdirektoren, Oberstadtdirektoren und Oberkreisdirektoren und der jetzigen 5-jährigen Amtszeit.
Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, eine Gesetzesinitiative zu ergreifen, die die Wahlzeit von Bürgermeistern, Oberbürgermeistern und Landräten auf acht Jahre verlängert.
Die Verlängerung der Amtszeiten sollte ab der Kommunalwahl 2021 gelten, jedoch mit der Möglichkeit, dass von amtierenden bzw. 2021 gewählten Amtsinhaber*innen noch die alte Amtszeit gewählt werden kann.