33/I/2021 Wiedereinführung elementarer Sozialleistungen - Arbeitslosenentschädigung neu-

Status:
Erledigt

Es möge der Landesparteitag der SPD Niedersachsen folgenden Beschluss fassen und diesen an den SPD-Landes- und Bundesvorstand, die Bundestagsfraktion, die niedersächsische Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion für die Vorbereitung einer entsprechenden Bundesratsinitiative weiterleiten:

„Eine Sozialleistung, die wie die 2004 abgeschaffte Arbeitslosenhilfe nach dem SGB III, die nach Ablauf der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I den arbeitslos gewordenen Menschen eine weitere Absicherung bei Arbeitslosigkeit sicherstellte, wird schnellstmöglich wieder eingeführt unter mindestens dem damaligen Leistungsniveau von 53 % bzw. 57 %.“

 

Begründung:

Viele Menschen fühlen sich von der Politik im Stich gelassen und merken, dass die soziale Sicherheit durch die Kürzungspolitik der letzten 20 Jahre stark nachgelassen hat.

In Zeiten der höchsten Steuereinnahmen aller Zeiten ist die Wiedereinführung der o.a. Leistung für den sozialen Frieden in Deutschland unerlässlich.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschlussfassung Landparteirat 23.11.2019