6/I/2021 Windkraft in Niedersachsen weiter ausbauen – der Norden muss Vorreiter bleiben – die Energiewende vorantreiben!

Status:
Annahme

Wir fordern:

  • Den Ausbau von Windkraftanlagen an Land in Niedersachsen weiter voran zu treiben.
  • Den Ersatz älterer Windräder durch neue leistungsfähigere Anlagen (Repowering) aktiv zu begleiten,
  • Den Ausbau der Offshore-Windenergie auf Nord- und Ostsee als wesentlichen Schwerpunkt zu setzen.
  • Den drohenden Einbruch beim Windkraftausbau wegen der letzten EEG-Novelle zu verhindern, Sonderausschreibungen vorzunehmen, damit der Ausbau der Windkraft in den nächsten Jahren nicht zusammenbricht und die Energiewende weiter verzögert.
  • Niedersachsen als Land der Stromerzeugung nicht nur auf Erzeugung und Durchleitung zu konzentrieren, sondern auch Zukunftsindustrien gemeinsam mit den norddeutschen Ländern verstärkt anzusiedeln, um möglichst viel Strom am Ort der Entstehung zu verarbeiten.
  • Die Abstandsregeln für Sondernutzungszonen für Windkraft im Baurecht sollen denen bei Gewerbegebieten (o,2 Höhe) entsprechend angepasst werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Wir fordern:

  • Den Ausbau von Windkraftanlagen an Land in Niedersachsen weiter voran zu treiben.
  • Den Ersatz älterer Windräder durch neue leistungsfähigere Anlagen (Repowering) aktiv zu begleiten,
  • Den Ausbau der Offshore-Windenergie auf Nord- und Ostsee als wesentlichen Schwerpunkt zu setzen.
  • Den drohenden Einbruch beim Windkraftausbau wegen der letzten EEG-Novelle zu verhindern, Sonderausschreibungen vorzunehmen, damit der Ausbau der Windkraft in den nächsten Jahren nicht zusammenbricht und die Energiewende weiter verzögert.
  • Niedersachsen als Land der Stromerzeugung nicht nur auf Erzeugung und Durchleitung zu konzentrieren, sondern auch Zukunftsindustrien gemeinsam mit den norddeutschen Ländern verstärkt anzusiedeln, um möglichst viel Strom am Ort der Entstehung zu verarbeiten.
  • Die Abstandsregeln für Sondernutzungszonen für Windkraft im Baurecht sollen denen bei Gewerbegebieten (o,2 Höhe) entsprechend angepasst werden.

 

Beschluss-PDF: