21/I/2021 Wohnungs- und Grundstückspolitik

Status:
Erledigt

Der Landesparteitag fordert alle Gremien und Mandatsträger der SPD auf Landes- und Bundesebene auf, Initiativen  zu entwickeln, um mittel- und langfristig die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum zu sichern. Dafür soll Folgendes angestrebt werden:

Im Rahmen der in der Bundesrepublik anstehenden Planungen zur umfassenden Verbesserung der Infrastruktur in den Bereichen ÖPNV, Bildung, Gesundheit etc. ist vorrangig auch eine nachhaltige Neuorientierung der Wohnungs- und Grundstückspolitik vorzunehmen.
Städte, Gemeinden und Landkreise müssen in die Lage versetzt werden, Grundstücke zu erwerben und für den Mietwohnungsbau vorzuhalten.

Der soziale Wohnungsbau muss weiterhin gefördert werden. Zu diesem Zweck sind örtlich und regional tätige Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften zu unterstützen. Einmal geförderte Wohnungen müssen künftig als Sozialwohnungen auf Dauer erhalten werden, nach der Devise „einmal Sozialwohnung, immer Sozialwohnung!“

Und Art. 14 (2) des Grundgesetzes muss rechtliche Bedeutung erlangen.

 

Begründung:

Zu den Grundbedürfnissen des Menschen gehört es, eine Unterkunft zu haben. Es ist aber unbestreitbar, dass das reiche Deutschland eine Wohnungskrise hat. Im Hinblick auf die in den Ballungszentren ständig steigenden Mieten, die die geringer Verdienenden treffen, ist eine neue Wohnungsbau- und Grundstückspolitik dringend nötig. Es mangelt an bezahlbaren Wohnungen in den Ballungszentren inzwischen auch für mittlere Einkommensgruppen und dieser Mangel erfasst immer mehr auch die städtischen Einzugsgebiete. Da abzusehen ist, dass sich der Trend weiter verschärft, müssen dagegen dringend Vorkehrungen getroffen werden.

Verschiedene Faktoren sind für den Mangel an bezahlbaren Wohnungen verantwortlich:
Die Mietpreisbindung von Sozialwohnungen entfällt jeweils nach Ablauf einer festgesetzten Frist. Danach gelangen die Wohnungen auf den freien Markt und die Mieten übersteigen die Möglichkeiten von Geringverdienern und vielen heutigen Normalverdienern. Um dies auszugleichen werden Wohnungsneubauten öffentlich gefördert. Danach soziale Mieten zu erreichen, wird immer schwieriger.
Ein Problem ist auch der Mangel an geeigneten Bauflächen. Viele Kommunen haben ihre Wohnungsbestände und Grundstücke verkauft und die Grundstücks- und Wohnungsspekulation  befördert. Damit sind Großkonzerne gewachsen wie Vonovia mit 340.000 Wohnungen und Deutsche Wohnen mit 167.000 Wohnungen.
Grundstücke und Immobilien stehen zudem durch die Niedrigzinspolitik der EZB als Geldanlagen hoch im Kurs. Die spekulativ steigenden Grundstückspreise erhöhen die Endkosten von Neubauten.
Eine Inflation von Bauvorschriften führt ebenfalls zu steigenden Kosten.
Hinzu kommt, dass Grundstücksflächen nicht vermehrbar sind, aber als Ware gehandelt werden und nach zehn Jahren steuerfrei weiterveräußert werden können.
Art. 14 Abs. 2 unseres Grundgesetzes, der besagt „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“ muss weitergehende rechtliche Verbindlichkeit erhalten.
Hans-Jochen Vogel hat seit den 1970er Jahren als OB von München und später als Bauminister im Kabinett Brandt für eine grundlegende Reform der Bodenpolitik gekämpft und selbst Konrad Adenauer stellte vor fast 100 Jahren als OB von Köln die „bodenreformerische Frage“. Es ist deutlich, dass seither zu wenig geschehen ist und unsere gesellschaftliche Verantwortung fordert, zu handeln.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Leitantrag und Eckpunktepapier SPD/DGB